Die .cn-Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) hat ihre Schiedsgerichtsordnung zu Gunsten von Markeninhabern gelockert.
Das Regelwerk mit der Bezeichnung »CNNIC ccTLD Dispute Resolution Policy (CNDRP)« sah bisher in Artikel 2 vor, dass die Schiedsgerichte keine Beschwerden annehmen, wenn die streitige .cn-Domain mehr als zwei Jahre registriert war. Diese Frist hat CNNIC nun auf über drei Jahren ausgedehnt, also die von Amts wegen zu beachtende Verjährungsfrist um ein Jahr verlängert. Die Neuregelung wurde bereits am 18. Juni 2019 implementiert. Markeninhabern bleibt damit mehr Zeit, potentielle Rechtsverletzungen durch .cn-Domains aufzudecken und diese zu verfolgen. Andere Streitschlichtungsordnungen für Domain-Namen kennen eine solche zeitliche Limitierung nicht; dort sind allgemeine Einwendungen wie Verjährung und Verwirkung ausdrücklich zu erheben, um Berücksichtigung zu finden.