ccTLDs

stephenfry.uk ist 1. aktive Domain unter .uk

Zu Beginn dieses Jahres gab die britische Registry Nominet bekannt, dass die Registrierung von Internetadressen direkt unterhalb der Top Level Domain .uk ab dem 10. Juni 2014 möglich sein wird. Die erste .uk-Domain erhielt an genau diesem Datum Autor, Schauspieler und Technologievorreiter Stephen Fry.

»Man möchte meinen, es sind ja lediglich drei Tastaturtips«, schreibt der vielbegabte Entertainer Stephen Fry auf seiner Webseite, die heute unter stephenfry.uk abrufbar ist und damit das Label Stephen Fry is the first to have made the switch. trägt, »doch diese drei Tips für „.co“ summieren sich auf und sind seit 20 Jahren ein öffentliches Ärgernis.« Alle anderen, .de, .fr. .it, .za und so weiter, konnten es all die Jahre besser, stellt Fry weiter fest, doch nun sei der Verdruss der Briten vorbei: endlich können Domains direkt unter .uk registriert werden. Stephen Fry, der lange Jahre mit Autor Douglas Adams (Per Anhalter durch die Galaxis) im freundschaftlichen Clinch darüber lag, wer von beiden seinerzeit den ersten Apple-MacIntosh Rechner in Großbritannien sein Eigen nannte, zeigt auch bei .uk den Willen, erster zu sein. Sein Weblog zog er komplett von stephenfry.com auf stephenfry.uk um und die Domain stephenfry.com leitet jetzt auf stephenfry.uk weiter. Äußerlich hat sich am Aussehen des Blogs nichts getan; doch das Projekt wird Stephen Fry in Angriff nehmen, sobald er wieder weniger Verpflichtungen hat.

Damit ist der lange Weg von Nominet hin zur Second Level Domain für Jedermann beschritten. Statt auf eine Subdomain unter .co.uk oder .org.uk ausweichen zu müssen, stehen jetzt Domains auch direkt unter .uk zur Verfügung, wie eben stephenfry.uk. Alle bisherigen Registrierungen bleiben bestehen. Wer bereits Inhaber einer .uk-Domain ist, profitiert zudem von einigen Sonderregeln: Inhaber einer vor dem 29. Oktober 2013 registrierten .co.uk-Domain erhalten zum Beispiel das Recht des Erstzugriffs auf das kurze .uk-Pendant; für andere Subdomains wie .org.uk gilt dieses Vorrecht jedoch nur, wenn die .co.uk-Variante nicht bereits vergeben ist. Hinweise, wem das Vorrecht zusteht, finden sich im WHOIS-Eintrag. Das Vorrecht ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, kann jederzeit ausgeübt werden und ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so dass es im Fall des Verkaufs auf den Käufer mit übergeht. Parallel hat Nominet unter der Domain dotuklaunch.co.uk eine eigene Kampagnen-Webiste gestartet, in der sich weitere Hinweise zu den Änderungen finden.

DotUK-Domains können Sie beispielsweise beim starnberger Domain-Registrar united-domains registrieren, zu dessen Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter zählen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top