Die .nl-Verwalterin SIDN hat die Regeln für das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren überarbeitet.
Vom Anwendungsbereich umfasst sind seit dem 01. September 2024 nun auch geographische Herkunftsangaben, die nach niederländischem Recht ausdrücklich geschützt sind. So ist zum Beispiel die Bezeichnung »Gouda Holland« künftig als geschützte geografische Angabe für eine bestimmte Käsesorte abgedeckt. Sie genießt im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens damit den gleichen Schutz wie ein eingetragene Marke. Die Aufnahme solcher Angaben nimmt eine bevorstehende Gesetzesänderung in den Niederlanden vorweg. Des Weiteren wurde in Artikel 20 klargestellt, dass der Inhaber einer streitigen Domain nicht geändert werden kann, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Ein solcher Abschluss kann auch darin liegen, dass die Parteien einen Vergleich schließen oder wenn ein Gericht rechtskräftige Entscheidung getroffen hat. Schließlich hat man die Bezeichnung der Registry, »Foundation for Internet Domain Registration in the Netherlands«, durch SIDN B.V. ersetzt. Der Grund dafür ist, dass die Registry mit Wirkung zum 01. Januar 2023 verschiedene Aktivitäten, darunter den Betrieb von .nl, an ihre Tochtergesellschaft SIDN BV übertragen hat; daher liegen alle Registrierungsverträge nun bei SIDN BV. In der Sache selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.