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Second Level Domains unter .uk ab 10. Juni 2014

Die britische Registry Nominet hat vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass die Registrierung von Internetadressen direkt unterhalb der Top Level Domain .uk erstmals ab dem 10. Juni 2014 möglich sein wird.

Statt auf eine Subdomain unter .co.uk oder .org.uk ausweichen zu müssen, stehen damit künftig auch Adressen im Format muster.uk zur Verfügung. Alle bisherigen Registrierungen behalten ihre Gültigkeit und werden auch in Zukunft funktionieren. Wer bereits Inhaber einer .uk-Domain ist, profitiert zudem von einigen Sonderregeln: Inhaber einer vor dem 29. Oktober 2013 registrierten .co.uk-Domain erhalten zum Beispiel das Recht des Erstzugriffs auf das kurze .uk-Pendant; für andere Subdomains wie .org.uk gilt dieses Vorrecht jedoch nur, wenn die .co.uk-Variante nicht bereits vergeben ist. Hinweise, wem das Vorrecht zusteht, finden sich ab sofort im WHOIS-Eintrag. Das Vorrecht ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, kann jederzeit ausgeübt werden und ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so dass es im Fall des Verkaufs auf den Käufer mit übergeht. Parallel hat Nominet unter der Domain dotuklaunch.co.uk eine eigene Kampagnen-Webiste gestartet, in der sich weitere Hinweise zu den geplanten Änderungen finden.

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