Nach dem Willen des Schweizer Parlaments soll es für Personen aus dem Ausland schwieriger werden, über Telefonnummern und Internetadressen der Bevölkerung einen Standort in der Schweiz vorzugaukeln.
Der Ständerat hat am 18. März 2026 drei entsprechende Motionen aus dem Nationalrat angenommen. Die kleine Kammer hieß die Vorstöße von Martin Candinas (Mitte/GR), Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Michael Götte (SVP/SG) ohne Gegenantrag gut. Konkret forderte Götte eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe von schweizerischen Domains unterhalb der Endungen .ch und .swiss. Solche Domains sollten gemäß Motionstext einerseits nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden. Andererseits sollte die Blockierung einer Domain nicht nur bei Phishing oder der Verbreitung von Schadsoftware, sondern auch bei anderen Arten von Missbrauch möglich sein. Die Mehrheit der Ständeratskommission und auch des Ständerats selbst befürworteten nur den zweiten Punkt. Den ersten Punkt lehnten sie ab, weil er einen zu großen administrativen Aufwand bedeuten würde.