ccTLDs

Die australische auDA implementiert den WHOIS-Nachfolger RDAP

Generische Top Level Domains ebneten den Weg, jetzt ziehen auch immer mehr Länderendungen nach. Die australische .au Domain Administration (auDA) hat angekündigt, den WHOIS-Nachfolger Registration Data Access Protocol (RDAP) implementieren zu wollen.

RDAP wurde von der Internet Engineering Task Force (IETF) entwickelt, von ICANN übernommen und soll zum Standard beim Zugriff auf Registrierungsdaten werden. Es bietet verbesserte Sicherheits- und Datenschutzfunktionen, vor allem aber einen Zugriff in einem strukturierteren Format als das vormalige WOIS-Protokoll. Auf diese Weise ermöglicht RDAP einen authentifizierten Zugriff, bei dem vordefinierte Informationsebenen autorisierten Nutzern wie Domain-Registraren, aber auch Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Dies gewährleistet vor dem Hintergrund strenger datenschutzrechtlicher Regelungen wie der DSGVO den legitimen Zugriff auf ausgewählte Registrierungsdaten und schützt gleichzeitig personenbezogene Daten wie Postanschriften und Telefonnummern. Die Verfügbarkeit von .au-Domains können Nutzer weiterhin über den TCP-Port 43 unter domaincheck.auda.org.au prüfen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top