ccTLDs

NTIA bittet Nutzer um Gestaltungsvorschläge für .us

Die zum US-Wirtschaftsministerium gehörende National Telecommunications and Information Administration (NTIA) will ihre Pläne zur Einführung eines neuen »multi-stakeholder council« für die Länderendung .us konkretisieren.

In einer Pressemitteilung vom 10. Juli 2014 rief die NTIA interessierte Internetnutzer dazu auf, ihre Ideen und Vorstellungen einzubringen; Ziel des Councils ist es, die »user experience« und den Nutzwert des Namensraumes unter .us zu verbessern. Die verschiedenen Interessengruppen sollen im Council möglichst breit gefächert vertreten sein. Beispielhaft werden bisher zehn Gruppen wie .us-Registrare, Städte und Gemeinden, Inhaber von Markenrechten, Strafverfolgungsbehörden, kleine Unternehmen und nicht zuletzt die Domain-Inhaber selbst vertreten sein. Ihre Amtszeit soll anfangs voraussichtlich zwei oder drei Jahre betragen, eine Wiederwahl ist möglich. Den Vorsitz im Council hat ein Vertreter der Registry Neustar. Sie hatte im März 2014 von der NTIA den Zuschlag für die weitere Verwaltung von .us bekommen. Neben der Einführung eines Councils zählt den Vertragsinhalten auch die Wiederbelebung des Namensraums unter .kids.us; weitere Informationen gibt es hierzu bisher aber nicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top