ccTLDs

Nominet startet Ausweiskontrolle für Inhaber von .uk-Domains

Die .uk-Verwalterin Nominet verschärft ihre routinemäßigen Identitätskontrollen.

Jedes Mal, wenn das Bedürfnis für eine digitale Identitätsprüfung entsteht, kommt künftig die Software der US-amerikanischen Mitek Systems Inc. zum Einsatz. Das kann der Fall sein, wenn der Domain-Inhaber seine Anmeldedaten verloren hat und seine Identität wiederherstellen möchte. Er erhält dann eine eMail mit vollständigen Anweisungen zur Durchführung der ID-Prüfung. Dazu gehört die Durchführung eines »liveness check« sowie das Hochladen von Unterlagen für einen Lichtbildausweis (wie einen Reisepass) und einen Adressnachweis (wie eine Rechnung oder einen Kontoauszug). Zulässig ist es, einen Führerschein als Lichtbildausweis zu verwenden: er dient dann zugleich auch als Adressnachweis. Die Prüfung kann sowohl über mobile als auch über Desktop-Anwendungen oder über beide durchgeführt werden. Nominet betont, dass man keine zusätzlichen Kontrollen einführt, sondern lediglich die Art und Weise modernisiert, wie man die Identität überprüft. Mitek ist ein führender Anbieter von Identitätsprüfungen, dem Finanzinstitute und Zahlungsunternehmen vertrauen, die in stark regulierten Märkten tätig sind. Die Software verifiziert Personen durch digitale Fußabdrücke, Ausweisdokumentation und Gesichtsbiometrie; alle Kopien der Dokumente werden gelöscht, sobald die Identitätsprüfung abgeschlossen ist.

Weitere Informationen zur Identitätsprüfung bei .uk finden Sie unter ID Verification using Mitek.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top