Auch die britische .uk-Verwalterin Nominet kann sich den bevorstehenden Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht entziehen.
Um der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen, hat die Registry angekündigt, ab dem 25. Mai 2018 den Namen und die Adresse eines Domain-Inhabers nicht mehr zu veröffentlichen, es sei denn, sie haben ausdrücklich in eine Veröffentlichung eingewilligt. Ein Mechanismus zur Erteilung dieser Einwilligung wird noch entwickelt. Im Übrigen soll das .uk-WHOIS jedoch unverändert bleiben. Strafverfolgungsbehörden erhalten weiterhin einen erweiterten, kostenfreien und automatisierten WHOIS-Einblick. Ebenfalls erweiterten Einblick erhält, wer – wie zum Beispiel Inhaber von Markenrechten – ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ferner wird das Registry-Registrar Agreement (RRA) um einen Datenschutzanhang ergänzt; dabei wird es den Registraren künftig ausdrücklich gestattet, einen Proxy- oder Privacy Service anzubieten, so dass Informationen zum Domain-Inhaber nicht an Nominet weitergereicht werden müssen. Vorerst hat die Öffentlichkeit Zeit bis 4. April, um zu geplanten Änderungen Stellung zu nehmen; eine Umsetzung gilt jedoch als gesichert.