ccTLDs

Nominet reagiert auf SLD.uk-Kritik

Die britische Domain-Verwaltung hat auf die wachsende Kritik an ihren Plänen, die Registrierung von Domains direkt unterhalb der Landesendung .uk zuzulassen, reagiert.

Nachdem unter anderem Edwin Hayward, Mitgründer von Memorable Domains Ltd., auf zusätzliche Kosten für Unternehmen in der Höhe von GBP 50 Mio. hingewiesen hatte, hat Nominets Senior Legal Counsel Nick Wenban-Smith nun das beabsichtigte Auktionsmodell verteidigt. Hintergrund der Diskussion um dieses Modell ist, dass Inhaber zum Beispiel einer .co.uk-Domain keinen bevorrechtigten Zugriff auf das kürzere .uk-Pendant erhalten; stattdessen soll im Fall von Mehrfachbewerbungen der Meistbietende den Zuschlag erhalten. Für Wenban-Smith ist dies das fairste Modell, um über den Zuschlag zu entscheiden. Es sei jedoch ohnehin unwahrscheinlich, dass sich alle Markeninhaber für eine Registrierung qualifizieren, geschweige denn zwingend von einer Registrierungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. Bis zum 7. Januar 2013 hat die Öffentlichkeit noch Gelegenheit, ihre Meinung einzubringen. Ob, wann und zu welchen Bedingungen Nominet die Second Level Ebene freigibt, ist also noch nicht verbindlich entschieden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top