ccTLDs

Nigerianische .ng-Domains sollen günstiger werden

Die Nigeria Internet Registration Association (NiRA), Verwalterin der nigerianischen Länderendung .ng, hat eine Reduzierung der Registrierungsgebühren angekündigt.

Anlässlich des »Registrar’s Forum 2022« teilte NiRA-President Muhammed Rudman mit, dass seit der Gebührensenkung im März die Zahl der Domain-Registrierungen nur geringfügig gesteigert worden sei. Damals waren die Einkaufspreise für die Registrare auf NGN 5.500,– pro.ng-Domain gesenkt worden, was eine Reduzierung um rund 40 Prozent bedeutet. Mit umgerechnet rund EUR 12,– pro Jahr und Domain ist .ng damit in einer Preisregion angekommen, die bisher generischen Klassikern wie .com oder .net vorbehalten war. Rudman drängte daher die Registrare zu einer weiteren Reduzierung. Nigeria arbeitet schon seit Jahren daran, die Zahl der Domains zu steigern und vor allem den Einfluss von .com zurückzudrängen. Dazu beitragen soll auch ein Zugewinn an Datenschutz, weshalb man das Nigeria Data Protection Bureau (NDPB) miteingebunden hat. Welche konkreten Maßnahmen folgen sollen, blieb aber für die Öffentlichkeit unklar. Die Zahl der aktiven .ng-Domain-Namen beziffert NiRA per August 2022 mit 181.278, was in etwa dem Wert des Vorjahres entspricht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top