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Neuseeland erweitert die Streitbeilegungsregeln für die Endung .nz

Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC) hat bekanntgegeben, dass das New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC) künftig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten um .nz-Domains zuständig ist.

Das NZDRC wird seine Tätigkeit am 01. Oktober 2024 aufnehmen. Barbara Pearse von der DNC teilt in einer Pressemitteilung mit:

We want to ensure .nz is world-class, and we have chosen the NZDRC based on their extensive experience and established presence in the market.

Das NZDRC verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung als unabhängiger Anbieter von Dienstleistungen zur außergerichtlichen Beilegung von Handelsstreitigkeiten als Alternative zu klassischen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren. Im Rahmen der geänderten Schiedsregeln wird es dabei auch eine Tikanga-basierte Option geben. Tikanga ist ein Begriff für das Recht der Māori; es handelt sich um Gewohnheitsrecht, Einstellungen und Prinzipien des indigenen Rechtssystems, das vor der Kolonisierung Neuseelands Anwendung fand. Das Streitschlichtungsverfahren für .nz unterscheidet im Übrigen zwischen »mediation« und »expert determination«; in beiden Fällen ergeht keine Kostengrundentscheidung.

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