ccTLDs

Neuseeland bietet für .nz ein neues Streitschlichtungsverfahren

Die Domain Name Commission NZ (DNC), Verwalterin des neuseeländischen Länderkürzels .nz, hat eine neue Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung gestartet.

Nach einer einjährigen Testphase können Auseinandersetzungen um eine .nz-Domain künftig via »e-negotiation, negotiation chat, and mediation via live video conferencing« gelöst werden. Das Verfahren geht also über den rein elektronischen Austausch von Schriftsätzen hinaus. Den Parteien wird ein Coach zur Seite gestellt, der sie durch das Verfahren führt; auf Antrag beider Parteien wird zudem ein Mediator bestimmt. Eine anwaltliche Vertretung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Im Rahmen der »e-negotiation« ist es auch möglich, um .nz-Domains zu feilschen, die noch keiner Partei gehören; in diesem Fall sollen Mindest- und Höchstgebote angegeben werden, die über das System ausgetauscht werden. Wie Keri Morris, Legal Officer Disputes Resolution bei DNC, mitteilt, versteht sich das Angebot als Alternative, nicht als Ersatz. Zu den Kosten eines solchen Verfahrens schweigt sich die Pressemitteilung leider aus.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top