ccTLDs

Neues 3-Level-Domain-Angebot unter it.com

Am 30. Dezember 2022 hat die Londoner UK Intis Telecom LTD angekündigt, mit it.com eine »new top-level domain name zone« gestartet zu haben.

Das Unternehmen hat die Domain im Jahr 2021 für US$ 3,8 Mio. erworben. Seit dem 02. Januar 2023 noch bis 30. Januar 2023 läuft eine Sunrise-Phase, in der Inhaber von Markenrechten die der Marke entsprechenden Domains bevorrechtigt registrieren können. Vom 31. Januar 2023 bis 02. Februar 2023 läuft eine zweitägige »Settlement Phase«, um die eingegangenen Registrierungen zu prüfen. Unmittelbar im Anschluss startet am 03. Februar 2023 eine Landrush-Phase, die bis zum 18. Februar 2023 dauert und am 19. Februar 2023 in die Phase der »General Availability« überleitet. Zugangsbeschränkungen gibt es nicht: »Registration will be open to the public«. Man sollte sich aber nicht täuschen lassen, it.com ist keine offizielle Subdomain von .com, sondern wird von Intis Telecom privat verwaltet. Sollte Intis Telecom die Domain it.com verlieren, sind auch alle Subdomains verschwunden. Zudem spielen solche Subdomains im Domain-Handel nur eine untergeordnete Rolle. Die in London ansässige CentralNic Group plc hat aber als Anbieter von ähnlichen Subdomains wie .de.com und .com.de große Bekanntheit erlangt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top