Dass die Inhaber von .ag-Domains besonderen Risiken ausgesetzt sind, wissen wir spätestens seit dem Jahr 2004. Damals hatte das OLG Hamburg im Rechtsstreit um die Domain tipp.ag entschieden, dass das Länderkürzel von Antigua & Barbuda nur von einer Aktiengesellschaft genutzt werden darf. Aber auch die .ag-Verwalterin Nic.ag setzt den Domain-Inhabern offenbar zu.
So berichtete der Inhaber von b.ag, dass er die am 9. November 2010 registrierte Domain kürzlich verlängern wollte; dabei musste er feststellen, dass sie von Nic.ag mit einem »registry lock« belegt worden war. Zum Verhängnis wurden offenbar zwei Umstände: Ein-Zeichen-Domains führt die Registry auf einer »reserved«-Liste, so dass b.ag gar nicht hätte registriert werden dürfen. Zudem habe es der Domain-Inhaber entgegen der Vergaberegeln versäumt, die Domain für einen legitimen Zweck zu entwickeln, sondern sie stattdessen bei Sedo lediglich zum Verkauf angeboten. Dass dieser Zustand schon sieben Jahre andauert, half dem Inhaber nichts. Wer also .ag-Domains in seinem Portfolio hält, sollte wenigstens darauf achten, diese auch zu nutzen; sonst läuft man Gefahr, die Domain auch nach Jahren zu verlieren.