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Neue Lizenzierungsbedingungen für australische .au-Domains

Die Australian Domain Name Administrator (auDA), zuständige Registry für die australische Länderendung .au, hat eine Präsentation zu den neuen Lizenzierungsbedingungen für Domains unterhalb von .au veröffentlicht.

Mit Wirkung ab dem 12. April 2021 kommen einschneidende Änderungen auf .au zu. Vor allem steht nun fest, dass künftig eine Verpachtung von .au-Domains an nicht verbundene Personen mit Präsenz in Australien nicht mehr zulässig ist. Wörtlich heisst es in der Neufassung:

A Person must not rent, lease, sub-licence or permit the use of the licence by another Person, unless that Person is a related body corporate with an Australian presence.

Auch für Sub-Domains gibt es künftig eine Reihe von Einschränkungen; unter anderem ist eine Präsenz in Australien erforderlich, wobei ein Verkauf oder eine Verpachtung an Dritte ausgeschlossen ist. Nach Auffassung von auDA trägt diese Regelung dazu bei, dass das Vertrauen und die Zuversicht in den Namensraum unter .au wächst. Treffen wird das Verbot vor allem Domainer; mit ihren Protest gegen die Neuregelung konnten sie sich nicht durchsetzen.

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