Malta macht sich kurz: wie NIC (Malta), Verwalterin der LänderDomain .mt bekanntgab, ist künftig auch eine Registrierung von Second Level Domains direkt unterhalb von .mt möglich.
Aktuell beschränkt sich die Auswahl der Nutzer auf eine offizielle Subdomain unterhalb von .com.mt, .org.mt, .net.mt, .edu.mt oder .gov.mt. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft, eine Registrierung unterhalb einer Subdomain bleibt dabei weiterhin zulässig. Wer bereits jetzt eine .mt-Domain registriert hält, hat im Rahmen einer sogenannten „Preferential Registration Period“ bevorrechtigten Zugriff auf das kürzere Second-Level-Pendant. Sie erstreckt sich auf den Zeitraum 1. Dezember 2017 bis 30. November 2020, so dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Außerdem teilt die Registry mit, die Registrierungsgebühren deutlich absenken zu wollen; die neue Preisstruktur tritt ebenfalls am 1. Dezember 2017 in Kraft.