DNS-LU, offizielle Verwalterin des luxemburgischen Länderkürzels .lu, führt eine neue »Freeze«-Funktion ein.
Mit Wirkung ab dem 11. Juni 2013 kann jedermann einen Dispute-Eintrag beantragen, sofern er glaubhaft macht, dass er ein Recht an der Domain hat oder durch die Domain in eigenen Rechten verletzt wird. Der Antrag kann über ein Formular gestellt werden, das die Registry bereithält; zur Glaubhaftmachung genügen Dokumente in französischer, deutscher oder englischer Sprache. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber zwar weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Dispute hat eine Gültigkeit von einem Jahr, und erlischt dann ohne weitere Nachricht; eine Verlängerung ist möglich. Ein ganz ähnliches Blocking-Instrument gibt es übrigens auch für .de; dort hat die Registry DENIC eG schon vor vielen Jahren ebenfalls einen Dispute-Eintrag eingeführt.