Das mit Wirkung zum 1. Februar 2013 gegründete Schiedsgericht für Rechtssachen zum Geistigen Eigentum (Court for Intellectual Property Rights, kurz IPR) der Russischen Föderation hat einen Leitfaden für Domain-Streitigkeiten veröffentlicht.
Der Leitfaden soll den Gerichten als Hilfe dienen; er fasst viele Empfehlungen in aktualisierter Fassung zusammen. Er stellt zudem erstmals klar, dass bei Domain-Streitigkeiten um Markenrechtsverletzungen entweder gegen den Domain-Administrator oder gegen die Person, welche die Domain tatsächlich nutzt, vorgegangen werden muss. Auch die Registrare sind als so genannte »co-defendants« am Verfahren beteiligt. Der Leitfaden weist die Gerichte ausserdem an, die Grundsätze der UDRP anzuwenden, wenn es darum geht, die Integrität des Administrators zu beurteilen. Ob der Domain-Adminstrator mit dem Domain-Inhaber identisch sind, lässt sich der Pressemeldung leider nicht entnehmen. Der Leitfaden selbst steht ab sofort in russischer Sprache zum Download zur Verfügung.
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