Kenya Network Information Centre (Kenic), Verwalterin der kenianischen Länderendung .ke, hat das Einführungsverfahren für Second Level Domains modifiziert.
Noch bis zum 22. Dezember 2017 findet eine »Grandfathering Launch Phase« statt; sie gestattet es den Inhabern einer auf Third-Level-Ebene registrierten .ke-Domain (also beispielsweise unter .co.ke oder .me.ke) das kurze .ke-Pendant auf Ebene der Second Level Domain bevorrechtigt zu registrieren. Wer die Möglichkeit verstreichen lässt, muss dagegen befürchten, dass sich ein Dritter unbefugt die kurze .ke-Domain schnappt und versucht, von deren Ruf zu profitieren. Mit Spannung werden wir beobachten, wie sich die Registrierungszahlen entwickeln; zum Ende des Jahres 2016 waren insgesamt 62.215 .ke-Domains registriert, davon etwa 93 Prozent unter der offiziellen Subdomain .co.ke.