ccTLDs

Keine Barzahlung mehr für bulgarische .bg-Domains

Die bulgarische Domain-Verwaltung Register.BG weist darauf hin, dass die Barzahlung von Registrierungsgebühren ab sofort nicht mehr möglich ist.

Die gesetzliche Vorgabe entspringt der Verordnung N-18 des Finanzministeriums, die sich an Online-Stores und damit auch an die .bg-Registry richtet. Diese schließt Barzahlungen zwar nicht aus, würde den Verwaltungsaufwand aber erheblich steigern und damit zu einer Gebührenerhöhung führen. Um das zu vermeiden, lässt Register.BG »payments in cash« künftig nicht mehr zu. Für Domain-Inhaber bleiben jedoch noch ausreichend Möglichkeiten, ihre Zahlungspflichten zu erfüllen; so nennt die Registry namentlich die Möglichkeit der Banküberweisung, die Online-Zahlung über ePay für registrierte Nutzer, Einzahlungen über das EasyPay-System oder B-Pay. Wer seine .bg-Domain über einen deutschen Registrar registriert hat, bleibt von den Änderungen unberührt; er kann weiterhin dessen Möglichkeiten der Zahlung nutzen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top