Die italienische Registry Registro.it hat die neue Fassung des Registrar-Vertrages veröffentlicht.
Der Standard-Vertrag in der Fassung 2022 bis 2025 regelt in Übereinstimmung mit dem Artikel 1341 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Italien die Rechte und Pflichten zwischen Registry und Registrar. Die Neufassung enthält eine Vielzahl von Änderungen, darunter ganz allgemein die Unterzeichnung eines »Code of Conduct«, aber auch viele Details. So müssen Registrare auf Weisung der Registry künftig .it-Domains löschen, wenn die Inhaberdaten inkorrekt sind und der Domain-Inhaber deswegen nicht erreicht werden konnte. Darauf wird Nic.it in Zukunft verstärkt achten und hat daher eine »Data accuracy software« installiert, die Anomalien in den Registrierungsdaten entdecken soll. Einzelunternehmer und Freiberufler können ausserdem in eine Veröffentlichung ihrer WHOIS-Daten einwilligen. Freuen dürfen sich auch die Briten: trotz des Brexit kann weiterhin jedermann mit »citizenship, residence or registered office in the United Kingdom« .it-Domains registrieren. Nur vom Telefax muss man sich verabschieden, diese Nummer schaltet Registro.it ab – vor allem per eMail und Telefon bleibt die Registry aber weiterhin jederzeit erreichbar.