ccTLDs

Israel erhöht die Preise für Domains unter ihrer Länderendung .il

Die Israel Internet Association (RA), Verwalterin der israelischen Länderendung .il, dreht an der Preisschraube.

Mit Wirkung zum 05. April 2023 wurden die Registrierungsgebühren für eine .il-Domain auf NIS 47,– erhöht, umgerechnet also knapp an die EUR 12,–. Der Beschluss zur Preiserhöhung wurde auf Grundlage von Daten über die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes von Dezember 2018 gefasst. Die Preisaktualisierung sei dabei notwendig, um sicherzustellen, dass das Leitprinzip des optimalen Betriebs von .il und ihres hebräischen IDN-Pendants auf sichere, stabile und solide Weise beibehalten werde. Zudem wolle man das israelische Registrierungssystem weiterhin auf dem neuesten Stand der Technik und den weltweit üblichen Standards halten. Keine Änderungen gibt es an den Vergaberegelungen; demnach können .il-Domains nur unter einer offiziellen Third Level Domain wie .co.il und .org.il registriert werden. Unternehmen, die eine .il-Domain registrieren wollen, müssen zudem ihre Handelsregisternummer angeben.

Die Registrierung von .il-Domains ist zum Beispiel über den starnberger Domain-Spezialisten united-domains AG möglich, deren Projekt domain-recht.de ist.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top