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Israel ändert für .net.il die Registrierungsbedingungen

Die Israel Internet Association (ISOC-IL) erweitert den Kreis der Personen, die sich für die Registrierung einer Subdomain unterhalb von .net.il qualifizieren.

Bislang war die Berechtigung zur Registrierung auf Unternehmen beschränkt, die wesentliche Internetdienste (einschließlich Zugangsdienste) auf der Grundlage einer vom Kommunikationsministerium erteilten Lizenz anbieten. Daher mussten Antragsteller für eine Registrierung unter .net.il eine gültige, vom Kommunikationsministerium ausgestellte ISP-Lizenz vorlegen. Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Änderung benötigen die meisten Unternehmen, die Internetzugangsdienste anbieten, keine Lizenz mehr; stattdessen genügt die Eintragung in ein vom Kommunikationsministerium geführtes Register. Domain-Namen mit der Endung .net.il können daher zugeteilt werden an (i) jeden »autorisierten Anbieter« gemäß der Definition im Kommunikationsgesetz (Telekommunikation und Rundfunk) von 1982, der Breitband- und/oder Internetzugangsdienste über feste, mobile oder satellitengestützte Mittel anbietet, und (ii) jede Einrichtung, die einen Internet Exchange Point (IXP) in Israel betreibt. Die Neuregelung ist am 02. September 2025 in Kraft getreten.

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