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Iranische Endung .ir soll beschlagnahmt werden

Um .ir, die offizielle Top Level Domain des Irans, ist ein juristischer Streit entbrannt.

Nach Angaben des israelischen Anwalts Nitsana Darshan-Leitner und seines Kollegen Robert Tolchin aus New York hat eine Gruppe von amerikanischen Terroropfern damit begonnen, .ir zu beschlagnahmen. Angeblich stünde ihnen eine Milliardenentschädigung gegen die Regierung des Irans zu, die bisher unbezahlt sei; man habe deshalb damit begonnen, .ir und alle dem Iran zustehenden IP-Adressen in Beschlag zu nehmen. Die dazu nötigen Gerichtspapiere habe man ICANN bereits zugestellt. Dabei stützt man sich auf eine Ausnahmeregelung im »Foreign Sovereign Immunities Act« (28 U.S.C. § 1610(g)); sie war geschaffen worden, um Ansprüche aus terroristischen Taten auch gegen souveräne Staaten durchsetzen zu können. Bisher hat das „Institute for Research in Fundamental Sciences“ in Teheran die Aufgabe, .ir zu verwalten; eine Registrierung unter .ir ist über derzeit 43 Reseller möglich. Wie ICANN nun reagiert und die Verwaltung von .ir beispielsweise auf eine andere Organisation überträgt, bleibt jedoch abzuwarten.

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