ccTLDs

Indien strebt Backendanbieter-Wechsel von Afilias zu Neustar an

Um die indische Länderendung .in ist ein heftiger juristischer Streit entbrannt.

Nach einem Pressebericht hat Afilias die indische Regierung, vertreten durch NIXI (National Internet Exchange of India), verklagt, um eine Vergabe des Backend-Registry-Vertrages für .in an den Erzrivalen Neustar zu verhindern. Seit über einem Jahrzehnt hat Afilias die Aufgabe der Back-end Registry inne; NIXI möchte den Vertrag aber nun an Neustar vergeben, inklusive der Rechte an 15 internationalisierten Varianten (IDNs) von .in. Zur Begründung macht Afilias geltend, dass Neustar hierzu weder technisch noch aufgrund der bisherigen Erfahrungen gar nicht in der Lage sei; Ram Mohan, CTO bei Afilias, wird mit den Worten

NIXI has selected a provider who has, by their own admission, never done something like this.

zitiert. Für NIXI soll hingegen unter anderem der Preis entscheidend gewesen sein; so habe das Angebot von Afilias bei US$ 1,10 pro Domain-Jahr gelegen, während Neustar nur US$ 0,70 verlangt habe. Aktuell sind rund 2,2 Millionen .in-Domains registriert. Wann der Delhi High Court seine Entscheidung fällt, wurde noch nicht bekannt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top