Der Schweizerische Bundesrat hat am 18. November 2020 die »Verordnung über Internet-Domains« (VID) geändert.
Die Neuregelung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Name und Adresse des Inhabers einer .ch- oder .swiss-Domain und des technischen Kontakts nicht mehr veröffentlicht werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um eine Unternehmung handelt. In begründeten Fällen erteilt SWITCH jedoch Auskunft über Personendaten; Auskunftsgesuche können hierfür online eingereicht werden. Darüber hinaus wird SWITCH künftig das Zonenfile veröffentlichen. Es beinhaltet eine Liste aller Domain-Namen unter .ch mit den Angaben der zuständigen Name-Server, die im Internet aktiv für Websites und eMail genutzt werden. Das Zonenfile wird stündlich aktualisiert und liefert Strafverfolgungsbehörden, aber auch Markeninhabern wertvolle Informationen, um Rechtsmissbrauch schneller und gezielter zu bekämpfen.