Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) erweitert ihr Angebot an außergerichtlichen Domain-Streitschlichtungsverfahren.
Seit Februar 2025 können auch juristische Auseinandersetzungen um Domain-Namen mit der Landesendung .ht (Haiti) vor der WIPO ausgefochten werden. Zur Anwendung kommt dabei das Règlement sur la Procédure Alternative de Résolution de Litiges du domaine .HT. Es ist nur in französischer Sprache verfügbar und an die UDRP angelehnt, weist aber einige Unterschiede auf. So kann sich der Beschwerdeführer nicht nur auf eine Markenrechtsverletzung, sondern auch auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten berufen. Außerdem genügt es, wenn entweder die Registrierung oder die Nutzung der streitigen Domain »in bad faith« erfolgt; die UDRP verlangt beides kumulativ. Die WIPO ist aktuell das einzige Schiedsgericht, das außergerichtliche Streitverfahren für .ht-Domains anbietet.