Nach einem Bericht des Londoner Marken-Managers Com Laude liberalisiert Georgien seine Landesendung .ge.
Danach hat die Registry Caucasus Online LLC beschlossen, das Erfordernis der lokalen Präsenz für eine Domain-Registrierung zu streichen. In Zukunft können daher auch Unternehmen und Personen mit Sitz ausserhalb Georgiens eine .ge-Domain registrieren. Auch ein Transfer von .ge-Domains soll künftig möglich sein; bisher mussten sie hierzu erst gelöscht und dann vom neuen Inhaber erneut registriert werden. Schließlich soll sich .ge den Regelungen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) unterworfen haben, so dass im Fall von Rechtsstreitigkeiten das WIPO-Schiedsgericht angerufen werden kann; parallel bleiben georgische Gerichte zuständig. Die Regelungen sollen bereits am 16. April 2018 in Kraft getreten sein. Eine offizielle Bestätigung der Registry in englischer Sprache steht leider aus, die Registry-Website hält lediglich Inhalte in georgischer Sprache zum Abruf bereit. Die WIPO-Website deutet jedenfalls bisher nicht darauf hin, dass man auch .ge-Streitigkeiten behandelt.