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Gana verpflichtet ansässige Unternehmen zur Registrierung einer .gh-Domain

Die westafrikanische Republik Ghana arbeitet an einem Gesetz, das Unternehmen zur Registrierung von .gh-Domains verpflichtet.

So findet sich im Entwurf zum Ghana Domain Name Registry Bill unter der Überschrift »Obligatorische Registrierung« in Ziffer 21 folgende Regelung:

All entities legally registered or operating in the Republic shall be required to: (a) register and maintain an active .gh domain name for any official website or digital platform intended for public access; and (b) use the .gh domain name for all official digital correspondence and transactions conducted within or from the Republic.

Unternehmen und Organisationen, die derzeit keine .gh-Domains verwenden, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes auf eine .gh-Domain umstellen. Der Entwurf sieht jedoch auch Ausnahmen für Unternehmen vor, die keine ghanaischen Nutzer ansprechen oder deren digitale Plattformen außerhalb des Landes gehostet werden; diese Unternehmen müssen bei der Registry eine offizielle Ausnahme beantragen. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen führen. Unternehmen und ihre Geschäftsführer können mit Geldstrafen belegt werden, während behördliche Lizenzen ausgesetzt oder widerrufen werden können. Darüber hinaus kann die Registry beim Obersten Gerichtshof von Ghana beantragen, nicht-konforme Domain-Namen zu beschlagnahmen, zu sperren oder zu deaktivieren. Der Gesetzentwurf steht bis zum 07. November 2025 zur öffentlichen Konsultation offen.

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