ccTLDs

Für Frankreichs Endung .fr stehen Verschärfungen ins Haus

Die .fr-Verwalterin AFNIC denkt über einschneidende Änderungen bei der Registrierung von Domain-Namen mit französischer Länderendung nach.

Künftig will die Registry die Daten von Domain-Inhabern unmittelbar bei Registrierung einer .fr-Domain verifizieren, also noch bevor die .fr-Domain nutzbar ist. AFNIC will damit Missbrauch erschweren und Streit reduzieren. Zu diesem Zweck läuft seit dem 27. Juni 2022 und noch bis 25. September 2022 eine öffentliche Konsultation, um Stellungnahmen aller beteiligten Interessengruppen einzuholen. Geprüft werden soll unter anderem, ob der Domain-Inhaber seinen Sitz innerhalb der EU oder in einem Land der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) hat. Ausserdem achtet AFNIC auf präzise WHOIS-Informationen. Bei Zweifelsfällen kann AFNIC ein Verfahrens namens »justification« einleiten, auf das hin die Domain für sieben Tage eingefroren wird; der Domain-Inhaber ist weiter verpflichtet, Nachweise wie eine Kopie des Personalausweises vorzulegen. Kommt er dem nicht nach, wird die Domain für 30 Tage blockiert; kommt auch dann kein ordnungsgemäßer Nachweis, wird die Domain gelöscht. AFNIC verspricht sich davon einen wertvollen Betrag im Bemühen, DNS-Missbrauch zu unterbinden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top