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Fristverlängerung bei der Validierung von .dk-Domains

Die dänische Domain-Verwaltung DK Hostmaster gewährt allen von der Validierung erstmals betroffenen Inhabern einer .dk-Domain eine zusätzliche Frist: statt wie bisher geplant 30 Tage steht ihnen ein Zeitraum von 60 Tagen für die Prüfung zur Verfügung.

Wie berichtet, muss seit dem 1. März 2015 sichergestellt sein, dass Name und Adresse des Domain-Inhabers korrekt sind. Zu diesem Zweck gleicht DK Hostmaster die WHOIS-Daten mit dem CPR- und dem CVR-Register ab; dabei handelt es sich um eine einzigartige nationale Identifizierungsnummer in Dänemark. Stimmen die Daten nicht überein, wendet sich die Registry an den Domain-Inhaber und fordert ihn zur Korrektur auf; die dafür zur Verfügung stehende Frist hat DK Hostmaster am 30. April 2015 nun von 30 auf 60 Tage verlängert. Kommt der Domain-Inhaber der Aufforderung nicht fristgemäß nach, droht der Verlust der Domain. Ergibt die Prüfung dagegen keine Beanstandung und ist der Domain-Inhaber im CPR-Register anonymisiert, wird er auch im WHOIS anonymisiert. Die Pflicht zur Validierung ergibt sich aus dem »Danish Act on Internet Domains« und bezieht sich sowohl auf alle bereits registrierten .dk-Domains als auch jede künftige Registrierung.

Wer seinen Sitz nicht in Dänemark hat, ist laut der Bekanntmachung von der Validierung nicht betroffen.

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