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Frankreich hat die Vergabebedingungen für .fr geändert

AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, hat mitgeteilt, die Vergabebedingungen kurzfristig geändert zu haben.

Seit dem 15. September 2021 ist es nicht länger gestattet, .fr-Domains mit dem Endbestandteil -gouv.fr zu registrieren. Zur Begründung verweist AFNIC auf das Risiko einer Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Subdomain .gouv.fr, deren Registrierung den Regierungsbehörden in Frankreich vorbehalten ist. Parallel hat AFNIC die Neuregelungen durch das Gesetz Nr. 2020-1508 vom 03. Dezember 2020, auch bekannt als »DDADUE Law«, in die Vergabebedingungen eingearbeitet. Sie stärken insbesondere die Rechte der Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes, kurz DGCCRF). Diese hat künftig die Möglichkeit, eine Anordnung zu erwirken, die AFNIC dazu verpflichtet, binnen 48 Stunden nach ihrem Eingang eine .fr-Domain zu blockieren, zu löschen oder zu transferieren.

  1. G. Krause

    Hallo,
    wenn ich ins Internet gehe bekomme ich als
    Sartseite afnic.fr. Ich kann es auch nicht löschen.
    und französisch kann ich auch nicht.
    Was kann ich machen um dieses Übel zu beseitigen?

    Antworten
    • RA Florian Hitzelberger

      Sehr geehrte Leserin,
      sehr geehrter Leser,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen von domain-recht.de keine Empfehlungen oder Hilfestellungen zu indivuellen Fragen der Internetkommunikation geben können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Provider.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Florian Hitzelberger
      Team domain-recht.de

      Antworten

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