Jetzt ist es fix: mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020 verlieren Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz auf der Insel die Berechtigung, .eu-Domains zu registrieren und zu halten.
Allerdings bleibt ihnen noch etwas Zeit: die Übergangsregelungen sehen vor, dass sich bis mindestens 31. Dezember 2020 nichts ändert; selbst Neuregistrierungen sind von Großbritannien aus möglich. Die Zeit nach dem 01. Januar 2021 wird Gegenstand der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, dass ein Sitz auf der Insel weiterhin zur Registrierung und zum Halten einer .eu-Domains berechtigt, aber nach derzeitigem Stand eher unwahrscheinlich. Details will die .eu-Registry EURid auf der eigens eingerichteten BREXIT-Website in den kommenden Wochen bekanntgeben.