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EURid hält die ADR-Streitbeilegungsgebühren niedrig

Die .eu-Registry EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für Verfahren nach der Alternative Dispute Resolution (ADR) ein weiteres Jahr zu reduzieren.

Die Reduzierung gilt sowohl für Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO als auch dem Czech Arbitration Court (CAC). Der Nachlass reduziert die Grundgebühr von bisher EUR 300,– auf EUR 100,–. Die Reduzierung gilt vorläufig bis 31. Dezember 2020. Das dürfte wesentlich zum Erfolg des ADR-Verfahrens beitragen. Seit 2005 wurden bisher weit über 1.000 ADR-Verfahren unter .eu samt der griechischen und der kyrillischen IDN-Variante eingeleitet, etwa drei Viertel gingen zu Gunsten des Markeninhabers aus. Mit durchschnittlich vier Monaten Dauer sind die Schiedsverfahren jedoch nicht in jedem Fall schneller entschieden als Zivilprozesse vor einem ordentlichen Gericht.

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