DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, verschärft den Kampf gegen Cyberkriminalität.
Wer sich künftig über den »self-service« der Registry einloggt, muss sich zuvor verpflichtend über das NemID-Verfahren identifizieren. Das im Jahr 2010 eingeführte Identifizierungsverfahren ist bei zahlreichen Regierungsangeboten und Banking-Seiten üblich, um sich in interne Bereiche einzuloggen. Benötigt wird neben einem Usernamen und einem Passwort eine Ziffer, die mit einer Ziffer aus der NemID korrespondiert. DK Hostmaster will damit sicherstellen, im Fall von Rechtsverletzungen den wahren Domain-Inhaber rasch ermitteln und reagieren zu können. Das frisch geänderte Anmeldeverfahren gilt auch für Bestandskunden. Parallel bereitet DK Hostmaster eine verschärfte Identifizierungskontrolle auch für Inhaber von .dk-Domains mit Sitz außerhalb Dänemarks vor; sie soll offenbar noch im Jahr 2017 eingeführt werden.