ccTLDs

Die Saudi-arabische Domain-Verwaltung führt neue Dienste für .sa ein

Die saudi-arabische Communications, Space and Technology Commission (CST) hat einige Änderungen für die Verwaltung der Landesendung .sa angekündigt.

Die jüngsten Neuerungen umfassen Vorschriften, um neue Dienste einzuführen, wie zum Beispiel die Einführung von Premium-Domains sowie die erstmalige Genehmigung für Inhaber einer .sa-Domain, diese über lizenzierte Registrierstellen weiterzuverkaufen. Die Aktualisierungen betrifft auch formale Umstände, so die Umbenennung des Dokuments »The Saudi Domain Name Registration Regulation« in »Saudi Domain Names Registration Regulations« und der »The Saudi Domain Name Dispute Resolution Rules« in »The Saudi Domain Name Dispute Resolution Regulations«. Die CST betont, dass die Anpassungen darauf abzielen, den saudi-arabischen Markt für Domain-Namen zu fördern und dazu dienen, mit dem neuen ICT-Gesetz zu harmonisieren; die fortgesetzte Nutzung einer .sa-Domain gilt dabei als rechtsverbindliche Zustimmung zu den Aktualisierungen. Zugleich werden die Domain-Inhaber nochmals aufgefordert, die Registrierungsdaten ihrer Domains und die Angaben zu den administrativen Kontakten zu aktualisieren.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top