ccTLDs

Die Registry für die ukrainische .ua reagiert auf den Krieg

Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderendung .ua, hat die Löschung von .ua-Domains ausgesetzt, bis der Krieg mit Russland endet.

Zu diesem Zweck wird die »Redemption Period«, also die bisher 30- und zuletzt 60-tägige Phase im Anschluss an das Auslaufen des Registrierungsvertrages bis zur Löschung einer Domain, bis zum Ende des Kriegsrechts und damit vorerst auf unbestimmte Zeit verlängert. Inhaber einer .ua-Domain, die es nicht rechtzeitig schaffen, ihren Registrierungsvertrag zu verlängern, müssen also keinen Verlust ihrer Adresse befürchten. Zusätzliche Kosten für die Kosten der Wiederherstellung fallen nicht an; die Wiederherstellung einer Domain kostet also genauso viel wie die Verlängerung. Darüber hinaus hat sich Hostmaster mit dem WIPO-Schiedsgericht darauf verständigt, vorübergehend keine neuen UDRP-Anträge für Domain-Namen mit der Endung .ua anzunehmen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ukrainischen Domain-Inhabern und Registraren aktuell möglicherweise die Gelegenheit genommen ist, sich uneingeschränkt ordnungsgemäß an Schiedsverfahren zu beteiligen. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wird aber nach Ende des Kriegsrechts in der Ukraine wieder aufgenommen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top