ccTLDs

Die österreichische Endung .at ist die Endung der Wahl in Österreich

Wie wichtig ist eine eigene Domain? Wie sieht es mit der Bekanntheit von .at in Österreich aus? Gemeinsam mit dem Online-Marktforschungsinstitut Marketagent.com hat die .at-Verwalterin Nic.at die österreichische Bevölkerung rund um die Themen Online-Verhalten und Domains befragt.

Das Ergebnis: 96,9 Prozent der befragten Personen kennen die Endung .at, und 81,2 Prozent würden sich im Fall einer Registrierung für eine .at-Domain entscheiden. Sie gilt als solide, etabliert und sympathisch. 91,3 Prozent sagen, dass Unternehmen und Organisationen eine eigene Domain besitzen sollten. Fast die Hälfte findet es dagegen unseriös, wenn sie keine eigene Webseite haben, und für 77,6 Prozent ist .at die beste Wahl für Firmen, Privatpersonen und Organisationen in Österreich. Auch bei der Internetsuche wird an erster Stelle eine .at-Domain erwartet: Werden verschiedene Ergebnisse eingeblendet, klicken 54,6 Prozent auf die Domain mit dem entsprechenden Firmennamen mit der Endung .at. Neu eingeführte Top Level Domains wie .app oder .theater haben sich dagegen nicht durchgesetzt: 44,4 Prozent der Befragten kennen diese Endungen nicht. Wer mehr wissen will: die Consumer Survey 2023 von Nic.at steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top