Die Australian Domain Name Administrator (auDA), zuständige Registry für die australische Länder-Endung .au, hat anlässlich eines Board-Meetings vom 10. November 2020 eine Reihe von Änderungen in der Registrierung beschlossen.
Hinter Wortwolken wie »Steigerung des Vertrauens«, »sich wandelnden Bedürfnissen der Domain-Inhaber« oder »Hilfe, dass .au australisch und sicher bleibt«, steckt zum Beispiel das Verbot des »renting or leasing of domain names« an Dritte. Damit möchte auDA sicherstellen, dass das WHOIS-Verzeichnis die wahren Rechtsverhältnisse widerspiegelt. Positiv aufgenommen werden dürfte, dass die Entscheidung zur Löschung einer Domain binnen zwei Tagen rückgängiggemacht werden kann. Zudem beträgt die Frist zur Beseitigung kleinerer Vertragsverletzungen nicht mehr 12, sondern 30 Tage. Ferner hat auDA beschlossen, dass liquidierte Gesellschaften keine .au-Domain mehr registriert halten dürfen. Die Änderungen treten am 12. April 2021 in Kraft. Ob sie sich auf die Registrierungszahlen auswirken, bleibt abzuwarten; Mitte 2020 waren 3.180.395 .au-Domains registriert.
Die Registrierung von Domains mit den Endungen .com.au oder .net.au ist ausschließlich für Firmen möglich.