ccTLDs

.de – DENIC eV führt Grace Period ein

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG plant eine kleine Revolution: nach Beratungen mit den Mitgliedern der Genossenschaft hat die Registry beschlossen, für die Domain-Endung .de eine Redemption Grace Period (RGP) einzuführen.

Für generische Top Level Domains wie .com, .net oder .info ist die RGP aufgrund einer Zusatzregelung zum Registrar Accreditation Agreement (RAA) seit vielen Jahren Standard. Sie gibt dem Inhaber einer Domain das Recht, die Adresse in einem Zeitraum zwischen 30 und 90 Tagen nach Vertragsende nochmals zu aktivieren und erneut zu registrieren; erst danach wird sie endgültig gelöscht. Auf diese Weise sind Domain-Inhaber vor einem versehentlichen Verlust ihrer Domain geschützt. Ein ähnliches Prozedere will die DENIC nun auch bei .de einführen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Domain-Löschung zunächst vorläufig erfolgt und erst nach Ablauf einer Übergangsfrist (Cooldown-Phase) von sieben Tagen endgültig vollzogen und wirksam wird. Während der Cooldown-Phase sind die Daten des vorherigen Domain-Inhabers im WHOIS nicht mehr ersichtlich; gleichzeitig trägt die Domain dort die Statusmarkierung »zur Löschung anstehend« und ist im Domain Name System (DNS) dekonnektiert. Lediglich drei Fälle können dann die endgültige Löschung der Domain verhindern: Erteilung eines RESTORE-Auftrages, Anforderung eines Providerwechselpassworts (AUTHINFO-Request) oder Eingang eines ausdrücklichen Requests zur sofortigen Löschung seitens des bisherigen Domain-Inhabers.

Geht ein RESTORE-Auftrag ein, den der Domain-Inhaber über seinen bisherigen Registrar veranlassen kann, wird die Domain mit den alten Inhaberdaten wiederhergestellt und die endgültige Löschung nicht vollzogen. Soll die Verwaltung der Domain nicht mehr durch den bisherigen, sondern einem neuen Registrar erfolgen, ist ein AUTHINFO-Request das richtige Instrument; geht er binnen der 7tägigen RGP ein, verlängert sich die Cooldown-Phase für die betreffende Domain zudem um maximal 30 Tage. Allerdings gibt es keine Regeln ohne Ausnahme: liegt der DENIC eine explizite Willenserklärung vor, erfolgt nach Prüfung durch DENIC eine sofortige Out-of-Band-Löschung. Ebenfalls von der RGP-Regelung ausgenommen sind Domains, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen sind; sie gehen wie bisher sofort nach Freiwerden auf den jeweiligen DISPUTE-Inhaber über. Unberührt bleibt schließlich das Recht der DENIC eG, eine Domain selbst sofort zu löschen, beispielsweise bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.

Derzeit bittet die DENIC um Feedback zum geplanten neuen RGP-Verfahren; Stellungnahmen müssen bis zum 21. Juni 2013 eingegangen sein. Die Einführung des RGP-Verfahrens selbst ist für die zweite Jahreshälfte 2013 geplant.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top