DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, weist darauf hin, dass die Internetangebote der öffentlichen Verwaltung unter einer .dk-Domain ab dem 01. Januar 2023 insgesamt 20 Anforderungen erfüllen müssen, um als valide zu gelten.
Die 20 Anforderungen zielen darauf ab, die Behörden vor »malicious cyber and information security incidents« zu schützen, darunter zum Beispiel Hacker-Attacken und die Verbreitung von Schadsoftware. Die maßgeblichen Kriterien dürften sich auf jede Website in öffentlicher Hand übertragen lassen, so etwa der Einsatz von DNSSEC und HTTPS, aber auch die Erreichbarkeit unter einer IPv6-Adresse. Um das eigene Angebot zu testen, hat DK Hostmaster eine spezielle Website eingerichtet, die sich nicht auf .dk-Domains beschränkt, sondern auch Webseiten unter anderen Endungen testet. Das Angebot ist kostenlos und steht ab sofort jedermann zur freien Verfügung.