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Dänemark verschärft nochmals die Vergabebedingungen von .dk

DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, hat erneut die Vergabebestimmungen für .dk-Domains geändert.

Wesentlicher Teil der Neuregelungen ist das Recht der Registry, .dk-Domains zu suspendieren oder zu löschen. Voraussetzung dafür sind „online violations“, die mit milderen Mitteln nicht geahndet werden können. DK Hostmaster reagiert damit auf eine Entscheidung des Højesteret, Dänemarks oberste Appellinstanz in Zivil- und Strafsachen, in der die Verantwortung für illegale Inhalte geordnet wurde. Nur wenn der Domain-Inhaber selbst und in zweiter Stufe der Internet-Provider nicht ordnungsgemäß reagieren, muss DK Hostmaster tätig werden. Für den redlichen Domain-Inhaber ändert sich also nichts. Allerdings muss auch er in Zukunft noch genauer darauf achten, dass Kontaktinformationen wahrheitsgemäß und aktuell gehalten sind. Die Registry hat das Recht, diese Angaben zu prüfen; falsche Angaben können auch hier zum Domain-Verlust führen.

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