Die Bermudas drehen an der Preisschraube: Mitte März 2015 verabschiedete das Abgeordnetenhaus den Electronic Communications Amendment Act 2015 und beschlossen damit die Einführung einer Registrierungsgebühr für .bm-Domains.
Demnach wird künftig bei Anmeldung einer .bm-Domain eine Gebühr von BMD 60,– fällig, umgerechnet also etwa EUR 55,–. Sie gilt für die Dauer eines Jahres und ist danach erneut zu bezahlen, wenn der Registrierungsvertrag verlängert wird. Die Neuregelung tritt am 1. April 2015 in Kraft; wer aktuell bereits eine .bm-Domain sein Eigen nennt, muss die Gebühr erst bezahlen, wenn die Verlängerung ansteht. Ganz unproblematisch ist die Gebühr nicht, da es für .bm bisher kein automatisiertes Registrierungssystem gibt; Entwicklungsminister Grant Gibbons geht davon aus, dass die Zahlung vorerst per „cheque or whatever“ abgewickelt wird. An den strengen Vergaberichtlinien wollen die Bermudas dagegen nichts ändern; bis auf weiteres bleibt .bm daher Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen mit Adresse auf den Bermudas vorbehalten.
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