Die australische .au Domain Administration Limited (auDA), Verwalterin der australischen Länderendung .au, hat die Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .au offiziell beschlossen.
Am 31. Mai 2019 verabschiedete audDA die »Implementation Policy«; sie sieht vor, dass neben Subdomains wie .com.au und .org.au auch kurze .au-Domains registriert werden können. Inhaber von Domains unter offizieller Subdomain erhalten dabei einen bevorrechtigten Zugriff auf das kurze Pendant; dieses Recht ist allerdings auf den Zeitraum 01. Oktober 2019 bis 01. April 2020 zeitlich befristet. Bei Identität von Third Level Domain bei unterschiedlicher Subdomain entscheidet der Zeitpunkt der früheren Registrierung. Allerdings schreibt die Registry nochmals das Erfordernis einer »Australian Presence« fest, um .au-Domains registrieren zu können; eine freie Registrierung für jedermann gibt es also weiterhin nicht. Weitere Details zur Einführung von Second Level Domains unter .au will auDA in Kürze bekanntgeben.