Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin des Länderkürzels .au, hat angekündigt, die Second Level Ebene freizugeben. Ab dem 24. März 2022 ist es möglich, Domain-Namen direkt unterhalb der Endung .au zu registrieren.
Bisher musste man unter offiziellen Subdomains wie com.au, net.au und org.au wählen. Mit Freigabe der Second Level-Registrierung möchte auDA für Auswahl an kurzen, prägnanten Domains sorgen, behält aber das Erfordernis einer »verified Australian presence« als Registrierungsvoraussetzung bei. Inhaber einer Subdomain erhalten ein Erstzugriffsrecht auf das kurze .au-Pendant, wobei bei Kollision mehrerer Subdomains die zeitlich ältere zuerst wählen kann. Das gilt aber nicht, wenn die kollidierenden Domains alle am 04. Februar 2018 oder zuvor registriert wurden; in solchen Fällen sollen die Parteien untereinander verhandeln, wer die Domain bekommt. Gibt es keine Lösung, bleibt der Name reserviert, und die Parteien können sich ein Jahr später nochmals bewerben. Diese sogenannte »Priority Allocation«-Phase, die ebenso am 24. März 2022 beginnt, dauert jedoch lediglich sechs Monate; bei .uk hatte man noch fünf Jahre Zeit, bevor die kurze Domain für die Allgemeinheit verfügbar wurde.