ccTLDs

auDA lockert die Domain-Vergaberegeln für Botschaften

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin der Länderendung .au, bereitet Änderungen in den Vergaberegelungen vor.

Konkret geht es um die vorsichtige Lockerung der Definitionen von »australischer Präsenz« und »gemeinnütziger Einrichtung«. Wer auf eine weitestgehende Freigabe hofft, wird allerdings enttäuscht; auDA will lediglich sicherstellen, dass künftig ausländische Botschaften und Konsulate (»Embassy Registrants«) berechtigt sind, Domains unter .org.au zu registrieren. Dadurch werde das Vertrauen der Australier in den Namensraum unter dieser Subdomain gestärkt, da sie sicher sein können, dass sie mit einem rechtmäßigen Embassy-Registrator Geschäfte machen; zugleich wird die Betriebssicherheit, die Integrität und der Nutzen von .au erhalten. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit bis 08. Mai 2023, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Im Übrigen bleibt es dabei, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen .au-Domains registrieren dürfen; allerdings ist ein Wohn- oder Firmensitz in Australien erforderlich.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top