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auDA lockert die Domain-Vergaberegeln für Botschaften

Die australische .au Domain Administration Ltd. (auDA), Verwalterin der Länderendung .au, bereitet Änderungen in den Vergaberegelungen vor.

Konkret geht es um die vorsichtige Lockerung der Definitionen von »australischer Präsenz« und »gemeinnütziger Einrichtung«. Wer auf eine weitestgehende Freigabe hofft, wird allerdings enttäuscht; auDA will lediglich sicherstellen, dass künftig ausländische Botschaften und Konsulate (»Embassy Registrants«) berechtigt sind, Domains unter .org.au zu registrieren. Dadurch werde das Vertrauen der Australier in den Namensraum unter dieser Subdomain gestärkt, da sie sicher sein können, dass sie mit einem rechtmäßigen Embassy-Registrator Geschäfte machen; zugleich wird die Betriebssicherheit, die Integrität und der Nutzen von .au erhalten. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit bis 08. Mai 2023, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Im Übrigen bleibt es dabei, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen .au-Domains registrieren dürfen; allerdings ist ein Wohn- oder Firmensitz in Australien erforderlich.

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