Inhaber von Markenrechten können rechtsverletzende .us-Domains auch suspendieren lassen.
Auf diese bisher selten genutzte Möglichkeit in der »usTLD Rapid Suspension Dispute Policy« (usRS) weist der US-Anwalt Doug Isenberg hin. Die usRS weist insgesamt viele Parallelen zur Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auf, die für alle generische Top Level Domains und ausgewählte ccTLDs gilt. Allerdings gibt es einen maßgeblichen Unterschied: die UDRP verlangt, dass die streitige Domain »was registered and is being used in bad faith«; die usRS lässt genügen »was registered or is being used in bad faith«. Aus einem »und« wird also ein »oder«, was die Einsatzmöglichkeiten erheblich erweitert. Gleichwohl findet die usRS in der Praxis bisher wenig Beachtung; das National Arbitration Forum listet seit Juli 2014 nur vier Verfahren. Ein Grund mag sein, dass .us als Länderkürzel der USA mit über 2,3 Millionen registrierten Domains zwar vergleichsweise unpopulär ist; betroffene Markeninhaber sollten die usRS aber unbedingt in ihre Strategie einbinden.