Die World Intellectual Property Organization (WIPO) erweitert ihr Angebot an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Länderendungen.
Seit dem 05. September 2024 nehmen die WIPO-Schiedsgerichte auch Streitigkeiten um Domain-Namen mit der Endung .ad (Andorra) an. Grundlagen der Entscheidung sind die .ad Dispute Resolution Policy (adDRP), die Rules for .ad Dispute Resolution Policy (.adDRP) und die Supplemental Rules of the WIPO Arbitration and Mediation Center for .ad (WIPO adDRP Supplemental Rules). Im Vergleich zur UDRP gibt es einige Unterschiede; so reicht der Anwendungsbereich weit über eingetragene Marken hinaus. Außerdem genügt es, wenn entweder die Registrierung oder die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt, während die UDRP kumulativ beides verlangt. Als Verfahrenssprache sind in der Regel Englisch oder Katalanisch vorgesehen. Der Schritt kommt zur richtigen Zeit: ab 22. Oktober 2024 sind .ad-Domains für jedermann weltweit registrierbar; zuvor war .ad Personen mit Sitz in Andorra vorbehalten. Das Potential von .ad gilt als groß, da die Abkürzung im englischen Sprachraum gebräuchlich ist für »advertisement«, also Werbung. Samt Registrierungsgebühren im zweistelligen Bereich dürfte .ad daher rasch reges Interesse wecken.