Über drei Millionen Registrierungen verzeichnet Italiens offizielles Länderkürzel .it. Für Streitigkeiten steht ein eigenes Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung, das sich im letzten Jahr erneut bewährt hat.
Insgesamt 32 Verfahren galt es zu entscheiden, praktisch die gleiche Zahl wie im Jahr 2015. Von den fünf Schiedsgerichten erwies sich die Milan Chamber of Arbitration als die Begehrteste. Für Markeninhaber verliefen die Verfahren überwiegend erfreulich: in 21 der 32 Fälle setzte sich der Antragsteller durch, nur fünf Mal behielt der Domain-Inhaber seine Domain. Inhaltlich orientiert sich das Schlichtungsverfahren für .it-Domains übrigens weitestgehend an der bewährten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), weshalb sich die Schiedsgerichte in ihren Urteilen oft auf UDRP-Entscheidungen berufen. Selbst der Missbrauchsfall des »reverse domain name hijacking« gilt auch für .it, wie der Antragsteller im Falle der Domain groove.it lernen musste. Damit gehört das ADR-Verfahren für .it-Domains in die Werkzeugkiste jedes erfahrenen Domain-Praktikers.